Novum Carport Blog

Beiträge aus Februar, 2010

18. Februar, 2010

Was muss ich beim Carportbau beachten ? Teil 1

Mit den folgenden Anhaltspunkten wollen wir Sie auf dem Weg zu ihrem Wunsch-Carport unterstützen.

Sie haben sich entschlossen einen Carport zu bauen und sind sich noch nicht wirklich einig und sicher, in  welcher Art und Weise sie den Carport realisieren möchten. Im Grunde sollten Sie sich gleich am Anfang über die baurechtlichen Gegebenheiten in ihrer Gemeinde oder im Kreise informieren. Für einige Baugebiete gelten ach die Vorschriften des Bebauungsplans. Sind diese Vorschriften, etc., erst einmal geklärt können Sie sich um die Bauweise kümmern.

Carports gibt es heutzutage fast an jeder Ecke und in jeder Qualität.

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12. Februar, 2010

Schick in Schiefer

Naturstein schützt Dächer länger

Bauen mit Bestand liegt im Trend. Immer mehr Architekten und Ingenieure setzen auf hochwertige Materialien, die flexible Nutzung und lange Lebensdauer versprechen. Zu den Favoriten von Experten und Bauherren gehört wieder deutscher Moselschiefer, denn das Urgestein ist steinalt und zugleich topmodern. Und es überzeugt mit sehr hoher Haltbarkeit. So bleiben Schieferdächer und -Fassaden ein Leben lang dicht. Allein in Deutschland werden pro Jahr insgesamt rund vier Millionen Quadratmeter Schiefer verlegt – mehr als achtmal so viel wie noch vor 25 Jahren. Als eines der edelsten Materialien gilt der 400 Millionen Jahre alte Moselschiefer, der aus einer Tiefe von 300 Metern für die Dächer der Welt gewonnen wird. Durch moderne Abbau- und Bearbeitungsmethoden liegt Schiefer wieder bundesweit obenauf. Schieferdächer – so ergaben Vergleiche – halten dabei nicht selten doppelt so lange wie Dacheindeckungen aus künstlich hergestellten Materialien.

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1. Februar, 2010

Carports im Land Brandenburg

Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt in Paragraf 55 die Ausnahmen zur Genehmigungspflicht.

Daher gelten Garagen (Carports) als genehmigungsfreies Vorhaben bis zu einer Grundfläche von 50qm, im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes sogar bis 150qm. Die an den Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten.

Was bedeutet genehmigungsfrei?

Genehmigungsfreiheit bezieht sich jedoch nur auf das reine Verwaltungsverfahren. Alle Anforderungen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben müssen Bauherren dennoch einhalten. Anforderungen können sich ergeben aus

  • der Brandenburgischen Bauordnung,
  • dem Baugesetzbuch,
  • anderen Fachgesetzen,
  • örtlichen Bauvorschriften,
  • Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie
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