Novum Carport Blog
4. März, 2010

Vorschriften der Landesbauordnung von Berlin

Im Bundesland Berlin sind Carports verfahrensfreie Bauvorhaben, wenn sie

1.eine Brutto-Grundfläche von 30m² nicht überschreiten

2.max.zulässige mittlere Wandhöhe bis zu 3 m je Wand

3. max. 9 m Grenzbebauung je Grundstücksgrenze

4. die Dachneigung darf 45° nicht überschreiten.

Sind Sie sich unsicher bei Ihrem Vorhaben, dann fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt nach. Es ist immer möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Aktuelle Bauordnung Berlin

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