Novum Carport Blog

Beiträge zum Thema »Bauntragsregelungen Bundesländer«

4. März, 2010

Vorschriften der Landesbauordnung von Berlin

Im Bundesland Berlin sind Carports verfahrensfreie Bauvorhaben, wenn sie

1.eine Brutto-Grundfläche von 30m² nicht überschreiten

2.max.zulässige mittlere Wandhöhe bis zu 3 m je Wand

3. max. 9 m Grenzbebauung je Grundstücksgrenze

4. die Dachneigung darf 45° nicht überschreiten.

Sind Sie sich unsicher bei Ihrem Vorhaben, dann fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt nach. Es ist immer möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Aktuelle Bauordnung Berlin

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1. Februar, 2010

Carports im Land Brandenburg

Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt in Paragraf 55 die Ausnahmen zur Genehmigungspflicht.

Daher gelten Garagen (Carports) als genehmigungsfreies Vorhaben bis zu einer Grundfläche von 50qm, im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes sogar bis 150qm. Die an den Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten.

Was bedeutet genehmigungsfrei?

Genehmigungsfreiheit bezieht sich jedoch nur auf das reine Verwaltungsverfahren. Alle Anforderungen, die sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben müssen Bauherren dennoch einhalten. Anforderungen können sich ergeben aus

  • der Brandenburgischen Bauordnung,
  • dem Baugesetzbuch,
  • anderen Fachgesetzen,
  • örtlichen Bauvorschriften,
  • Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie
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28. Januar, 2010

Bayerische Bauordnung (BayBo)

Nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze ( Carports) im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr.1 mit einer Fläche bis zu 50 qm verfahrensfreie Vorhaben, außer im Außenreich.

Die Länge der Grenzbebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Hinweis: Beachten Sie auch, dass die Gemeinde durch Satzungen bestimmen kann, dass für Bauvorhaben, die nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung zwar verfahrensfrei sind, ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt werden muss.

Fragen Sie im Zweifel die Gemeinde oder die zuständige Baurechtsbehörde. Beachten Sie auch, dass die verfahrensfreien Vorhaben ebenso wie die genehmigungspflichtigen Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen (beispielsweise müssen Brandschutzvorschriften oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden).

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26. Januar, 2010

Landesbauordnung Baden-Würtemberg

Laut der Landesbauordnung für Baden-Würtemberg ( § 50 Abs. 1) werden Carports im Innenbereich bis 40cbm und im Außenbereich bis 20cbm als verfahrensfreie Vorhaben angesehen. Achten Sie auf die zulässige Grenzbebauung von max. 9,00 lfm auf einer Grenze und 15 lfm auf zwei Grenzen.

Ist ein Bauvorhaben gemäß der gesetzlichen Auflistung verfahrensfrei, muss der Bauherr keinen Bauantrag stellen oder ein Kenntnisgabeverfahren durchführen. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob Sie Ihr Vorhaben wie geplant umsetzen dürfen.

Hinweis: Beachten Sie auch, dass die Gemeinde durch Satzung bestimmen kann, dass für Bauvorhaben, die nach § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg zwar verfahrensfrei sind, ein Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO) durchgeführt werden muss.

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