Im Bundesland Berlin sind Carports verfahrensfreie Bauvorhaben, wenn sie
1.eine Brutto-Grundfläche von 30m² nicht überschreiten
2.max.zulässige mittlere Wandhöhe bis zu 3 m je Wand
3. max. 9 m Grenzbebauung je Grundstücksgrenze
4. die Dachneigung darf 45° nicht überschreiten.
Sind Sie sich unsicher bei Ihrem Vorhaben, dann fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt nach. Es ist immer möglich, dass Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung, Denkmalschutzbestimmungen, Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebietsbestimmungen oder sonstige Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.